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operator vom waterway


  1. operator vom waterway · Chenshi (Gast) · 03.03.2016 21:58 · [flux]

    wäre es gestattet zu jedem waterway bzw. einer relation den entsprechenden Wasserverband usw., der für die unterhaltung des gewässer zuständig ist, als operator hinzuzufügen?

    http://www.wasserverbandstag.de/verbaen … aende.html

    wie steht es auch mit der klassifizierung; Gewässer 1,2,3 Ordnung? https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnung_% … %A4sser%29


    • Re: operator vom waterway · streckenkundler (Gast) · 04.03.2016 08:28 · [flux]

      Chenshi wrote:

      wäre es gestattet zu jedem waterway bzw. einer relation den entsprechenden Wasserverband usw., der für die unterhaltung des gewässer zuständig ist, als operator hinzuzufügen?

      http://www.wasserverbandstag.de/verbaen … aende.html

      Leider ist das nicht vollständig. z.B. fehlen alle Brandenburger Verbände.

      Operator habe ich teilweise im Spreewald erfasst... http://overpass-turbo.eu/s/eLU

      Gewässer 2. Ordnung sind Landesgewässer, diese bekamen ein operator=Land Brandenburg entweder an die Relation, so sie denn vorhanden ist, oder an den Way... vollständig bin ich noch nicht durch.... ich muß mich da mal wieder ransetzen. Da gibt es aber auch eine ganze Reihe an verwendbaren Quellen. Einiges habe ich vor einiger Zeit für den Spreewald mal zusammengestellt: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Spreewald

      Bei Gewässer dritter Ordnung habe ich das bisher nicht gemacht... In Brandenburg wurden vor nicht allzulanger Zeit die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände geändert, leider ist das keine freie Info...

      Chenshi wrote:

      wie steht es auch mit der klassifizierung; Gewässer 1,2,3 Ordnung? https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnung_% … %A4sser%29

      Ich weiß nicht, ob wir da einen geeigneten Tag haben... Aber ich halte das für ein erfassenswertes Kriterium.

      Sven


    • Re: operator vom waterway · Harald Hartmann (Gast) · 04.03.2016 09:02 · [flux]

      Sowas wie CEMT ?


    • Re: operator vom waterway · streckenkundler (Gast) · 04.03.2016 09:21 · [flux]

      Harald Hartmann wrote:

      Sowas wie CEMT ?

      Nein... CEMT ist die Schiffbarkeitsklasse, also wie groß das Boot oder das Schiff für das Gewässer maximal sein darf.

      Diese Klassifizierung 1., 2., 3. Ordnung beschreibt denjenigen, der die Gewässer in Ordnung hält und z.B. auch für die Beschilderung zuständig ist. (ich glaube auch Verkehrssicherung)

      1. Ordnung: Bundeswasserstraßen: Zuständig ist das Wasser-und Schiffahrtsamt: http://www.wsv.de/
      2. Ordnung: Landeswasserstraßen: zuständig die jew. Landesbehörde
      3. Ordnung: sonstige Gewässer: zuständig i.d.R. die Gewässerunterhaltungsverbände.

      OT: CEMT funktioniert auch nur auf Bundeswasserstraßen. Zu mindestens in Brandenburg haben die Landeswasserstraßen eine eigene Einstufung für die Dimensionierung der Boote. Hier hat der Spreewald eine Sonderstellung: Schiffbare Gewässer 2. Ordnung im Spreewald haben keine Einstufung der Schiffbarkeitsklasse...

      Sven


    • Re: operator vom waterway · Maskulinum (Gast) · 04.03.2016 11:16 · [flux]

      Wollt ihr das wirklich so "pauschal" eintragen?
      Teilweise werden Gewässerunterhaltungen auch über Bescheide geregelt. Bsp. jemand baut eine Brücke über das Gewässer, dann kann es sein, dass derjenige in diesem Bereich (Abschnitt ober- unterhalb) auch für die Unterhaltung zuständig ist. Mühlkanäle (Betreiber der Mühle oder einer Wehranlage) usw.

      Ein Gewässer I. Ordnung ist auch nicht immer eine Bundeswasserstraße 🙂
      Main = Bundeswasserstraße; Fränkische Saale als Gew. 1 aber nicht mehr.

      Zur Klassifizierung: Soweit ich mich erinnere gibt es auch speziell für den Alpenraum Wildbäche.


    • Re: operator vom waterway · streckenkundler (Gast) · 04.03.2016 12:05 · [flux]

      Daß muß ich jetzt auseinanderpflücken...
      Nein... nicht pauschal... Bei der Brücke weiß ich jetzt nicht... Da dürfte das i.d.R. der Baulastträger der Straße sein, ich denke aber, daß sich das im Normalfall nur auf die zur Brücke gehörenden Bauteile bezieht...
      Mühlkanäle würde ich als "Spezialfälle" einsortieren, der zugehörige Hauptwasserlauf aber dürfte durchaus eine der normalen Kategorien zugehörig sein.

      Ein Gewässer I. Ordnung ist auch nicht immer eine Bundeswasserstraße

      Stimmt... da hast du recht... Hier muß ich mich korrigieren.

      Eine Bundeswasserstraße dürfte immer ein Gewässer erster Ordnung sein.
      Ein Gewässer erster Ordnung kann ein unterhaltungspflichtiges Gewässer des Landes oder des Bundes sein.
      Ein Gewässer zweiter Ordnung dürfte im Normalfall unterhaltungspflichtig des Landes sein.
      Ein Gewässer dritter Ordnung, wird (wenn überhaupt) durch Gewässerunterhaltungsverbände bewirtschaftet.

      Ein Gewässer kann in seinem Gesamtlauf mehrere Gewässerordnungen haben.

      Ich denke aber daß die Fränkische Saale nicht in ganzer Länge ein Gewässer 1. Ordnung ist... genauso wie "meine" heimische Spree auch nicht in ganzer Länge Gewässer 2. Ordnung ist. Im Brandenburger Teil ist sie Spree in einem Teilbereich 1. Ordnung, dEr restliche Oberlauf am Oder-Spree-Kanal 2. Ordnung (jeweils mit unterschiedlichen Schiffbarkeitsklassen).

      Grundsätzlich vermute ich, daß die Bundesländer duchaus die eine inder andere "Spezialität" haben werden.
      Ich glaube im MeckPom gibt es auch Gewässer, 2. Ordnung ohne Unterhaltung.
      Sven