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Re: operator vom waterway


Geschrieben von streckenkundler (Gast) am 04. März 2016 12:05:33: [flux]

Als Antwort auf: operator vom waterway geschrieben von Chenshi (Gast) am 03. März 2016 21:58:

Daß muß ich jetzt auseinanderpflücken...
Nein... nicht pauschal... Bei der Brücke weiß ich jetzt nicht... Da dürfte das i.d.R. der Baulastträger der Straße sein, ich denke aber, daß sich das im Normalfall nur auf die zur Brücke gehörenden Bauteile bezieht...
Mühlkanäle würde ich als "Spezialfälle" einsortieren, der zugehörige Hauptwasserlauf aber dürfte durchaus eine der normalen Kategorien zugehörig sein.

Ein Gewässer I. Ordnung ist auch nicht immer eine Bundeswasserstraße

Stimmt... da hast du recht... Hier muß ich mich korrigieren.

Eine Bundeswasserstraße dürfte immer ein Gewässer erster Ordnung sein.
Ein Gewässer erster Ordnung kann ein unterhaltungspflichtiges Gewässer des Landes oder des Bundes sein.
Ein Gewässer zweiter Ordnung dürfte im Normalfall unterhaltungspflichtig des Landes sein.
Ein Gewässer dritter Ordnung, wird (wenn überhaupt) durch Gewässerunterhaltungsverbände bewirtschaftet.

Ein Gewässer kann in seinem Gesamtlauf mehrere Gewässerordnungen haben.

Ich denke aber daß die Fränkische Saale nicht in ganzer Länge ein Gewässer 1. Ordnung ist... genauso wie "meine" heimische Spree auch nicht in ganzer Länge Gewässer 2. Ordnung ist. Im Brandenburger Teil ist sie Spree in einem Teilbereich 1. Ordnung, dEr restliche Oberlauf am Oder-Spree-Kanal 2. Ordnung (jeweils mit unterschiedlichen Schiffbarkeitsklassen).

Grundsätzlich vermute ich, daß die Bundesländer duchaus die eine inder andere "Spezialität" haben werden.
Ich glaube im MeckPom gibt es auch Gewässer, 2. Ordnung ohne Unterhaltung.
Sven