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Re: Eigentümer löscht Privatweg - wie verfahren?


Geschrieben von Wulf4096 (Gast) am 14. April 2021 09:24:46: [flux]

Als Antwort auf: Eigentümer löscht Privatweg - wie verfahren? geschrieben von Jeinzi (Gast) am 28. März 2021 11:14:

Einhorn-Hinterhalde wrote:

The law allows crossing open land, but there are exceptions when it is cultural land like a vineyard. This is part of § 44 of the law called "NatSchG" of the state Baden-Württemberg.

https://dejure.org/gesetze/NatSchG/44.html

NatSchG wrote:

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.
Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

Es geht um eine Treppe, also einen befestigten Weg. Und laut dem von dir genannten §44 spricht nichts dagegen.

uvi wrote:

Verzicht auf access=private dient nicht gerade einer "friedlichen Koexistenz".

Was spricht tatsächlich dafür, dass es der öffentlichkeit nicht erlaubt wäre, diesen Weg zu nutzen? Steht da ein Schild? Ist das Gelände eingefriedet? Gibt es ein Gesetz?

Einhorn-Hinterhalde wrote:

The real challenge is, that the people ar thinking that - because this stairs are mapped, while others not - that this is a public way.

Mag dann ein Ortskundiger die anderen Treppen mappen? Das löst dann ja alle Probleme.