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Re: Eigentümer löscht Privatweg - wie verfahren?


Geschrieben von Wulf4096 (Gast) am 29. März 2021 05:51:15: [flux]

Als Antwort auf: Eigentümer löscht Privatweg - wie verfahren? geschrieben von Jeinzi (Gast) am 28. März 2021 11:14:

Einhorn-Hinterhalde wrote:

Außerdem stimme ich der Aussage nicht zu, dass ein Grundstück ohne Zaun/Schild einfach öffentlich begehbar ist. So wird im Grundbuch immer noch ein zusätzliches Begehungsrecht ( z.b. für Wasser/Strom etc) eingetragen.

Solange ein Grundstück überhaupt nicht gegen Eindringen geschützt ist, greift §123 StGB (Hausfriedensbruch) nicht. Du kannst ja schlecht erwarten, dass jeder Wanderer erstmal ins Grundbuch schaut, ob er irgendwo längs darf oder nicht. Ergo ist es der Öffentlichkeit gestattet, dein Grundstück zu betreten. Wenn du dich daran störst, zieh einen Zaun um dein Grundstück oder stell ein Schild auf.

Im Moment müsste man deine Treppe eigentlich als "permissive" statt "private" taggen.

Einhorn-Hinterhalde wrote:

Also das mit der DGSVO werde ich mal bei befreundeten Rechtsanwälten nachfragen. Ich finde es interessant, ob es da ein Recht auf Löschung gibt, wenn es sich um eine private Fläche handelt. Auch Google verfremdet ja z.B. bei Streetview die Ansichten der Häuser, wenn der Eigentümer diesem nicht zustimmt.

Laut https://www.baden-wuerttemberg.datensch … ni-212.pdf sind georeferenzierte Fotos von Häusern personenbezogene Daten. In wieweit das auch für gewerbliche Häuser gilt ist unklar. Und ob sich das ganze auch auf Geodaten (z. B. eine Treppe) auf einem gewerblich genutzten Grundstück (Weinberg) übertragen lässt, halte ich für zweifelhaft. Wenn man annimmt, dass die DSGVO anwendbar ist, müsste letztlich auch eine Interessensabwägung stattfinden, siehe §6 Abs. 1 Nr. e+f bzw. §21 DSGVO. Aber auch von Ämtern werden regelmäßig Geodaten veröffentlicht, z. B. Luftbilder (aus Datenschutzgründen nur bis zu einer bestimmten Auflösung), Höhenprofile, Gebäudeumrisse, Katasterinformationen, usw.

Sollte man annehmen, dass tatsächlich eine Widerspruchsmöglichkeit besteht und die Interessen des Betroffenen überwiegen, wäre die nächste Frage, wie man das so in OSM abbilden könnte, dass anderen Mappern der Widerspruch bekannt ist. Löschen ist somit keine Option. Würde man Wege oder ganze Grundstücke als "privat, bitte nicht mappen" taggen, könnte man später ganz einfach abfragen, wo überall Widersprüche ergangen sind. Und dann kommt es zum https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt :-)

Einhorn-Hinterhalde wrote:

Aber wenn in OSM eine Treppe eingezeichnet ist und an anderen Stellen nicht.

Also müsste jemand einfach noch die anderen Treppen mappen? :-)

aeonesa wrote:

Icch brauche aber keine Glaskugel, um vorauszusagen, dass, selbst wenn es nicht in OSM erscheint, die Wanderer trotzdem dort langlaufen und sich auch nicht um evtl. vorhandene Verbotssschilder scheren.

Bei einem ähnlichen Fall in Hamburg beklagt sich auch ein Anlieger über Leute, die eine Abkürzung über sein Grundstück nehmen. Das ist aber klar beschildert und zudem besteht eine nur schwierig zu überwindende physische Barriere.