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Re: Sensibilität beim access-Tagging


Geschrieben von flohoff (Gast) am 24. Mai 2020 18:32:40: [flux]

Als Antwort auf: Sensibilität beim access-Tagging geschrieben von kreuzschnabel (Gast) am 16. Mai 2020 21:53:

MKnight wrote:

Natürlich kannst Du hier noch 5 weitere Seiten drauf beharren, dass Du rechtlich in der Einfahrt vorm Nachbarn rumstehen und in der Nase bohren darfst, bis der Dich wegschickt. On the ground braucht braucht Ottonormal-Bürger (incl. OSM-Mapper) kein Recht und Gesetz um zu erkennen, dass das privat ist.

Privat ist das - Aber wo steht das ich es nicht betreten darf. Du verwechselst da gerade Eigentum und Betretungsrecht.
Und im access tag steht keine Eigentumsverhältnisse sondern Rechte bzw Physische möglichkeit.

Wo steht also das ich das nicht betreten DARF?

access=private sagt das ich das nicht darf oder kann. Wir sind uns ja einig das das gemapped werden soll auch wenn vor ort kein Schild steht und kein Zaun ist. Also muss es ja eine allgemeine Rechtslage sein. Wo steht die?

§123 StGB Erfordert eine Willensbekundung vom Eigentümer bzw Befriedung des Grundstücks
§858 BGB Erfordert eine Willensbekundung vom Eigentümer
§1004 BGB Erfortdert die Aufforderung vom Eigentümer die Störung abzustellen

Das sind die bisher angeführten Einzelnormen. Wo gibt es etwas das per se ein Betreten (Ich spreche ja von betreten weil access=private auch foot beinhaltet) von Privateigentum verbietet und damit ein access=private ohne vorherige Willensbekundung rechtfertigt?

Ich kenne gerade nichts.

Flo