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Re: Sensibilität beim access-Tagging


Geschrieben von MKnight (Gast) am 24. Mai 2020 18:19:41: [flux]

Als Antwort auf: Sensibilität beim access-Tagging geschrieben von kreuzschnabel (Gast) am 16. Mai 2020 21:53:

flohoff wrote:

MKnight wrote:

flohoff wrote:

Hier wird vorgeschlagen Dinge nach "gefühl" zu taggen - Quasi im vorrauseilenden Gehorsam eines nebululösen Eigentümers der vielleicht da nicht möchte das man sein Grundstück Betritt ohne das es irgendeinen Hinweis dazu gibt. Geschweige denn das es eine rechtliche Grundlage für ein grundsätzliches Betretungsverbot von Privatgrund gibt.

Ääh, es macht schon einen Unterschied, ob wir hier von (Privat-)Wald reden oder von bspw. Wohngrundstücken. Letzteres ist privat(e) und da hat kaum jemand was verloren, auch in der Einfahrt nicht.

Du hast bestimmt eine Rechtsgrundlage für mich oder?

Du wiederholst Dich. Ich glaube auch, dass die meisten hier im Thread Deine Rechtsauffassung verstanden haben, aber eben nicht teilen.

Der Punkt ist das der Eigentümer eine Hausrecht besitzt. D.h. er kann es dir untersagen. Aber ohne eine Willenserklärung d.h. eine Einfriedung oder eindeutige Beschilderung gibt es kein generelles Betretungsverbot. [...]
D.h. Wenn da kein Zaun, Kette, Flatterband o.ä. ist - Keine Befriedung. Wenn da kein Schild hängt und der Besitzer dir nicht gesagt hat das du das Grundstück zu verlassen hast keine Aufforderung oder Verletzung der Befugnis.

Natürlich kannst Du hier noch 5 weitere Seiten drauf beharren, dass Du rechtlich in der Einfahrt vorm Nachbarn rumstehen und in der Nase bohren darfst, bis der Dich wegschickt. On the ground braucht braucht Ottonormal-Bürger (incl. OSM-Mapper) kein Recht und Gesetz um zu erkennen, dass das privat ist.