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Re: Sensibilität beim access-Tagging


Geschrieben von Galbinus (Gast) am 24. Mai 2020 16:58:13: [flux]

Als Antwort auf: Sensibilität beim access-Tagging geschrieben von kreuzschnabel (Gast) am 16. Mai 2020 21:53:

Wie ich schon mehrfach angemerkt habe, ist es nach meiner Kenntnis rechtlich gesehen kein Unterschied, ob an einem Weg "Privatweg" steht oder es ein Privatweg ohne Beschilderung ist. Nach meiner Kenntnis, dient die Beschilderung "Privatweg" erst einmal lediglich dazu, auf diesen Umstand hinzuweisen. Ist aber auch ohne Beschilderung hinreichend erkennbar, dass es sich um einen Privatweg handelt, kann sich meiner Überzeugung nach niemand damit herausreden, er habe nicht gewusst, dass dieser Weg durch den Garten eines Einfamilienhauses nicht für die Öffentlichkeit freigegeben ist.

Wenn neben "Privatweg" auf dem Schild auch noch "betreten verboten" steht, ist das meiner Meinung nach foot=no oder meinetwegen auch access=no (falls "betreten verboten" auch automatisch ein "befahren verboten" bedeutet, worüber ich mich nicht sicher bin).

Das Argument, der Status eines rechtlichen Privatweges seit allein schon mit service=driveway hinreichend ausgedrückt, erschließt sich mir nach wie vor nicht, da klar ist, dass es sich bei dem Abschnitt einer Zufahrt auf öffentlichen Grund (also zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahn) um eine andere rechtliche Situation handelt, d.h. dass für diesen Abschnitt der Besitzer der über diese Grundstückszufahrt erschlossenen Grundstücksrecht nicht entscheiden kann, wer ihn benutzt.

Ich habe meines Erachtens hinreichend dargelegt, dass für Privatgrundstücke auch ohne Beschilderung bestimmte Benutzungsrechte und Benutzungsverbote nach deutscher Rechtsprechung vorausgesetzt werden können. Diese jedoch nicht so eindeutig zu benennen sind, wie es bei einer klaren Beschilderung der Fall wäre, aus der sich z.B. ein access=no ableiten ließe.

Von Flohoff wird hier ein Tonfall an den Tag gelegt, den ich nicht akzeptieren kann (Beispiel: "driveway dazu Lügerei"). Argumente, für die sogar auf bestehende Rechtssprechung verwiesen wird, werden ignoriert. Dagegen wird aber ein nebulöses "Best Common Practices" als Argument gesetzt. Das ist nicht das, was ich unter einer sachlichen Diskussion verstehe.

Zu dem Argument des englischen OSM-Wiki-Eintrags: Ich kann daraus nicht erkennen, dass sich access=private ausschließlich auf Wege bezieht, die ausdrücklich als "Privatweg" vor Ort beschildert sind.