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Re: Sensibilität beim access-Tagging


Geschrieben von dieterdreist (Gast) am 19. Mai 2020 16:04:48: [flux]

Als Antwort auf: Sensibilität beim access-Tagging geschrieben von kreuzschnabel (Gast) am 16. Mai 2020 21:53:

flohoff wrote:

Galbinus wrote:

Ich halte es für sinnvoll, private Grundstückszufahrten im Normalfall mit access=private zu versehen. Und zwar genau ab dem Punkt, ab dem augenscheinlich, nach Wissen oder per Beschilderung dieser Weg nicht mehr zur allgemeinen Benutzung freigegeben ist. Wenn man also z.B. Grundstückszufahrten einträgt, die einen seperat eingezeichneten Fußweg oder Bürgersteig neben der Straße kreuzen, erst ab dem Punkt, wo der Weg jenseits des Fußwegs auf das Grunstück führt und nicht zwischen Straße und Fußweg. Letztere darf nämlich rechtlich gesehen von jedem Fußgänger genutzt werden, um z.B. den abgesenkten Bordstein zu nutzen, hier auf die Straße zu wechseln.

Das halte ich für einen klaren Widerspruch gegen die OSM Best Practices - Wir mappen das was DA ist und nicht das was wir glauben was da sein könnte.

Genau diese Einstellung bringt und genau in diese Diskussion weil wir mit einem mal über gefühlte Access Restrictions diskutieren und ab wo man was wie interpretieren könnte.

Wir haben uns bei OSM ganz klar dazu entschieden das wir das mappen was nachweislich für alle verifizierbar da ist. Da muss man dann nicht mehr diskutieren ob etwas existiert, maximal noch wie es einzutragen ist.

Bei Grundstückszufahrten sehe ich es wie Galbinus: das Stück Weg (eigentlich vor allem virtuell) das auf öffentlichem Land zum Grundstück führt (halbe Straße und Gehweg), sollte kein access=private bekommen. Andererseits sollte aber auch dieses Stück als service=driveway gekennzeichnet sein, weil es die Verlängerung der Zufahrt ist und strukturell zu dieser gehört.
Ab dem Grundstück bzw. ab dessen Einfriedung (Hecke, Zaun, Mauer, etc.) ist der Zugang privat, auch ohne Schild. Das ergibt sich aus der Rechtslage, und ist auch so vor Ort verifizierbar (die Einfriedung wird man sehen).