x

Re: Sensibilität beim access-Tagging


Geschrieben von Galbinus (Gast) am 19. Mai 2020 11:48:24: [flux]

Als Antwort auf: Sensibilität beim access-Tagging geschrieben von kreuzschnabel (Gast) am 16. Mai 2020 21:53:

Ich habe weder OSMAND noch MagicEarth etwas gesagt, das sind die Standardeinstellungen.

Es ist auch nicht Aufgabe eines Navis, mir zu sagen, ob ich einen Privatweg befahren oder begehen darf. Es erscheint mir aber sinnvoll, dass es mich darauf hinweist, dass es sich um einen Privatweg handelt. Das gilt ja auch ebenso für "Anlieger frei" Beschilderungen. Auch da ist es nicht Aufgabe des Navis, zu entscheiden, ob ich Anlieger bin oder nicht. Es sollte mich lediglich darauf hinweisen, dass dort nur Anlieger durch dürfen. Ich habe nie nebulös behauptet, dass dies ein Navi leisten sollte und ich habe auch keine Ahnung, wie sowas programmiert wird. Aber es dürfte ja wohl technisch kein Problem sein, dass es unterschiedliche Ansagen gibt je nachdem, ob der access-Wert destination, private oder no lautet (z.B. per Sprachansage "nur für Anlieger", "Privatweg" etc.

Das es mit Grundstückszufahrten rechtlich keine klar definierte Regelung gibt, es aber einen Unterschied gibt zwischen dem, was auf dem öffentlichen Teil der Zufahrt (zwischen Grundstücksgrenze und Straeß) und em Teil, der sich eindeutig auf dem Privatgrundstück befindet, kann man an diversen Stellen im Netz nachlesen, hier mal ein Ergebnis einer spontanen und kurzen Suche: http://www.verkehrsportal.de/board/inde … pic=125114

Auch dort wird verschiedentlich darauf verwiesen, dass auf privaten Grundstückszufahrten keinesfalls alles erlaubt ist, aber auch keinesfalls alles pauschal verboten und dass im Einzelfall Gerichte prüfen müssen, wer nun Recht hat.

Um noch einmal auf den Briefträger zurückzukommen: Man kann etwas ja nicht nur durch Beschilderung oder durch Einzelabsprache erlauben oder auch nicht, sondern auch durch stimmiges anderes Handeln. Wenn ich meine Haustürklingel direkt an der Haustür anbringe, wenn der Briefkasten nicht vorn an der Straße sondern neben meiner Haustür hängt, dann kann ich als Besucher oder Briefträger davon ausgehen, dass mir der Grundstücksbesitzer zugesteht, zur Ausübung der Briefzustellung oder um für einen Besuch zu klingeln, das Grundstück betreten darf. Wenn er dies nicht will, müsste er dies durch einen entsprechenden Hinweis an der Grundstücksgrenze kund tun. (Würde er dann aber keine Klingel und keinen Briefkasten dort anbringen, müsste er in Kauf nehmen, dass ihn niemand besucht und er keine Post zugestellt bekommt). Aber wieso sollte ich davon ausgehen können, dass ich z.B. mein Fahrrad dort in der Einfahrt hinstellen darf, um den eben geplatzten Reifen zu reparieren? Wieso sollte ich davon ausgehen können, mich auf die neben der Haustür stehende Bank setzten zu dürfen um einfach die Sonne zu genießen oder ein kleines Picknick zu machen, selbst wenn da kein entsprechendes Verbotsschild angebracht ist? Daher noch einmal von mir der Hinweis: Rechtssprechung geht nicht nur von dem aus, was durch Gesetze (z.B. Straßenverkehrsordnung) eindeutig geregelt ist, sondern auch von dem, was man normalerweise für erwünscht oder eben nicht erwünscht erwarten kann. Der Briefträger kann insofern davon ausgehen, dass das Betreten des Privatgrundstücks zum Zwecke der Brief- und Paketzustellung vom Grundstücksbesitzer erlaubt bzw. sogar erwünscht ist - es sei denn, der Besitzer sorgt dafür, dass dies auch ohne Betreten möglich ist bzw. stellt ein entsprechendes Schild auf. Das Nachbarskind kann natürlich davon ausgehen, dass es mein Grundstück auf dem direkten Weg bis zur Haustür betreten darf, um zu klingeln und mein Kind zu fragen, ob sie miteinander spielen können. Es darf aber nicht einfach durch meinen Garten toben, weil die Wiese dort so schön ist. Mein erwachsener Nachbar darf davon ausgehen, ohne dafür extra fragen zu müssen, dass er auf direkten Wege bis zu meiner Haustür gehen darf, um zu klingeln und mich dann zu fragen, ob er sich die tollen Blumen bei mir hinterm Haus anschauen darf. Aber er darf nicht davon ausgehen, dass er einfach ums Haus herumgehen kann um ohne zu fragen sich die Blumen anzuschauen. Es gibt also einen unscharf abgetrennten Bereich zwischen Dingen, die man auf einer privaten Zufahrt machen als erlaubt voraussetzen kann und welche man als üblicherweise ohne ausdrückliches Einverständnis als nicht erlaubt voraussetzen muss. Beschilderungen können hier für mehr Eindeutigkeit sorgen, die Privatgrundstückszufahrt ist aber Privatgrundstückszufahrt unabhängig davon, ob das ausgeschildert ist. Access=private drückt genau diesen nicht trennscharf festgelegten Umstand aus.
Stünde an einer Zufahrt: Privatweg, Betreten und Befahren streng verboten - wäre access=no der korrekte Wert und nicht access=private. Privatweg wäre hier dann quasi lediglich ein Hinweis darauf, wieso hier das Betreten und Befahren verboten ist - nämlich weil es der Besitzer so will und dies für sein Privatgrundstück so auch bestimmen darf.