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Re: Löschung von Forst- und Wanderwegen


Geschrieben von blpe19892020 (Gast) am 11. Mai 2020 19:11:15: [flux]

Als Antwort auf: Löschung von Forst- und Wanderwegen geschrieben von martinst (Gast) am 11. Mai 2020 15:17:

Liebe Diskutanten,
ich war der "Löscher", von daher stelle ich mich der Diskussion gerne. Natürlich ist in der Bayerischen Gesetzgebung das Recht zur Waldbetretung gegeben, in Artikel 26 Absatz 2 steht aber auch: "Dabei ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen."

Die achtsame Wanderung ist uns auch kein Dorn im Auge. Das Problem liegt vielmehr darin, das auf OSM basierende Wanderapps, allen voran die App von Bergfex, eine große Menge an Wanderern rund um die Uhr durch den Wald lotst. Damit werden Ruhezeiten (Wir hatten Wanderer nachts um 2 mit Stirnlampe genauso wie im tiefsten Winter) des Wildes unterbrochen. Dies hat zur Folge das wir bspw. diesen Winter knapp 200 Meter von der Fütterung(Die im Zentrum der gelöschten Wege liegt) verhungertes Fallwild gefunden haben. Durch die intensive Bewanderung konzentriert sich das Wild nun in einer Naturverjüngung ohne Wege, wo es aber weder ausreichend Nahrung findet, noch die Aufforstung dort erlaubt(weil es die jungen Triebe frisst), was wiederum zu weiteren Schäden im Wald führt.

Ich appelliere daher nicht an ihr Rechtsverständnis, sondern daran, mit der Löschung der Wege ein Stück weit das Gleichgewicht der Natur zurück zu holen. Sie kennen die Wege ja offensichtlich und können sie auch weiterhin nutzen. Die Kartografierung führt aber eher zur einer Art Massentourismus.

Ich spreche mich weiterhin für die Löschung aus und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
blpe19892020

ps: die Zufahrt zum Schloss und Kartografierung der einzelnen Gebäude am Weiler ist von dieser Diskussion explizit ausgenommen. Das Areal ist als Privatgrundstück gekennzeichnet und mit Zäunen abgesperrt. Da es keinen Zutritt in ein anderes Areal verhindert, ist der Zugang dieses Bereiches als privates Wohngrundstück ohne Voranmeldung verboten.