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Re: Löschung von Forst- und Wanderwegen


Geschrieben von milet (Gast) am 11. Mai 2020 16:28:21: [flux]

Als Antwort auf: Löschung von Forst- und Wanderwegen geschrieben von martinst (Gast) am 11. Mai 2020 15:17:

ToniE wrote:

Die Bayerische Verfassung garantiert jedem Fußgänger den freien Zugang zur Natur sofern sie auf den Wegen bleiben (Radfahrern nur bei Eignung des Weges).

Korrektur:
Das Betreten der freien Natur zu Fuß ist in Bayern nicht auf Wege beschränkt.
Radfahren ist auf Straßen und "geeigneten Wegen" zulässig. Laut aktueller Rechtsprechung liegt die Eignung eines Weges im Ermessen des Radfahrers selbst. Das bedeutet für uns aus OSM-Sicht, dass bei Wegen erstmal keine pauschale Unterscheidung Fußgänger/Radfahrer getroffen werden muss.
Amtlich getroffene Ausnahmen sind im Einzelfall natürlich möglich (=> Beschilderung oder Verordnung).

Zum urspünglichen Thema:
https://overpass-api.de/achavi/?changeset=82869412
Ich finde, das sollte Rückgängig gemacht werden. Es ist ja sogar der Zufahrtsweg zum Schloß gelöscht.
Zu den Wildschutzzonen könnte man die entsprechende Verordnung raussuchen und, wenn nötig, die access-Regeln anpassen.