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Re: Löschung von Forst- und Wanderwegen


Geschrieben von ToniE (Gast) am 11. Mai 2020 15:25:02: [flux]

Als Antwort auf: Löschung von Forst- und Wanderwegen geschrieben von martinst (Gast) am 11. Mai 2020 15:17:

Die Bayerische Verfassung garantiert jedem Fußgänger den freien Zugang zur Natur sofern sie auf den Wegen bleiben (Radfahrern nur bei Eignung des Weges).
In diesem Fall (Waldgebiet) müssen die Waldbauern das dulden.

Eine Ausnahme benötigt einer Genehmigung (AFAIK) und kann nicht einseitig vom Besitzer ausgesprochen werden.

Hab' den/die Paragraphen nicht im Kopf/zur Hand.