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Re: Privatstrasse mit "Anwohner frei"


Geschrieben von Blimp (Gast) am 14. September 2017 18:42:00: [flux]

Als Antwort auf: Privatstrasse mit "Anwohner frei" geschrieben von wambacher (Gast) am 13. September 2017 22:26:

Die Frage ist doch, ob die Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes gewidmet ist oder nicht. Widmung -> öffentliche Straße. Keine Widmung -> echte Privatstraße. Darüber gibt die Beschilderung zwar vermeintlich Auskunft (Privatstraße) , aber nicht zuverlässig.

Galbinus wrote:

Es kann sich meines Erachtens in dem vorliegenden Fall gar nicht um eine reine Privatstraße handeln

Doch, kann es. Schau mein obiges Beispiel an, da hatten meine Kollegen der Stadtpressestelle extra nachgeforscht. Ist auch eine nicht gewidmete echte Privatstaße, wo die Häuser nur über diese Straße erreichbar sind. Und dort kann man das nur anhand von Schildern des Abschleppunternehmers sehen. Gibt immer Ärger mit den Radlern und Spaziergängern die zum Kanal wollen, aber eben nicht so eine auffällige Beschilderung wie im obigen Foto präsentiert bekommen.

Galbinus wrote:

Wobei ich mich allerdings frage, ob es einen rechtlichen Unterschied zwischen Anliegern und Anwohnern gibt.

Der ist eigentlich klar. An-/Bewohner wohnen dort. Anlieger ist jeder, der dort ein Anliegen hat. Also irgendeine beliebige Verrichtung dort zu erledigen hat. Wohnen, jemanden Besuchen, Versicherungen verkaufen, Ware liefern, nach dem Glauben an Gott fragen, mit dem GPS Handheld dort was mappen... Diese "Anlieger frei"-Beschilderungen sind eben gar nicht soo streng, eigentlich soll damit nur Durchfahrtsverkehr unterbunden werden.

Bei einer nicht gewidmeten Privatstraße (ohne diese Beschilderungen "Benutzung auf eigene Gefahr -> access=permissive) ist eben nur die Benutzung nach individueller Erlaubnis gestattet. Und das bilden wir doch mit access=private ab, oder?