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Re: Bahnhofstraße


Geschrieben von pyram (Gast) am 08. April 2016 15:56:53: [flux]

Als Antwort auf: Bahnhofstraße geschrieben von masju + Team (Gast) am 07. April 2016 08:24:

Marqqs wrote:

... Aus meiner Sicht wird eine Straße durch ein solches (von dir als "falsch" bezeichnetes) Schild faktisch neu benannt...

Ja - und Nein ;-)

Es gibt hier drei Fallgestaltungen:

Fall 1:
Der Gemeinderat beschließt, einen Straßennamen zu vergeben. Der Gemeindearbeiter stellt das Schild auf und schon heißt die Straße so, wie es auf dem Schild steht - Oder besser Nein! Denn man kann man gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einlegen und wenn der anerkannt wird (z.B.: "Wir wussten gar nicht, was für ein Verbrecher der namentlich geehrte Mensch war"), dann wird das Schild wieder abgebaut. Wenn innerhalb der Einspruchsfrist (vier Wochen) das nicht geschieht, >dann< heißt die Straße so.
Ansonsten bleibt die Gemeinde auf den Schilderkosten sitzen und hat den Arbeiter umsonst beschäftigt.

daher wird häufiger oder in professionelleren Gemeinden
Fall 2 zutreffen:
Der Gemeinderat beschließt, einen Straßennamen zu vergeben. Dieser wird im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird ein Schild vor Ort aufgestellt (oder auch nicht). Jedenfalls hat die Straße dann einen Namen, wenn die Frist widerspruchsfrei abgelaufen ist.
Im Falle eines erfolgreichen Widerspruches muss kein Schild gekauft werden, das dann entsorgt werden müsste.
Das Schild, das der Gemeindearbeiter frühestens nach Fristablauf aufstellt, ist dann entweder richtig (wie im Amtsblatt) oder falsch geschrieben. Wenn es falsch ist, dann wird die Gemeinde das Schild wahrscheinlich austauschen, wenn es bemerkt wird (und Geld oder Problembewusstsein besteht) oder...

Fall 3:
Die Gemeinde belässt das Schild, weil die ursprüngliche Benennung im Amtsblatt einen Schreibfehler enthielt ;-) und benennt so die Straße nach Fall 1 um.
Neulich hier geschehen: http://www.openstreetmap.org/way/403395184 (eigentlich sollte ich wahrscheinlich official_name in old_name ändern oder die Gemeinde mal fragen, was denn eigentlich gewollt ist).

Allerdings kenne ich auch eine kurze Straße, die mit drei verschiedenen Schreibweisen ausgeschildert ist - zumindest aber immerhin einmal richtig ;-)

Kurios ist aber auch folgender Fall: Eine Gemeinde beschließt einen Straßennamen und stellt zuerst ein Schild auf. Dies Beschilderung führt dazu, dass die Anlieger diese als Adressbestandteil zugeteilt bekommen und verwenden. Später wird an anderer Stelle die Straße erneut beschildert, aber jetzt in anderer (falscher) Schreibweise. Wiederum werden Adressen vergeben. Später fällt auf, dass der zweite Name falsch geschrieben wurde. Weil man aber den Aufwand der Umbenennung (es sind ja auch die Anlieger betroffen, die ihre Firmendaten etc. ändern müssten) vermeiden will, entschließt sich die Gemeinde, es bei der Benennung so zu belassen, wie es vor Ort ausgeschildert ist...
Die Straße wurde in diesem Fall also teilweise "faktisch neu benannt", so dass je nach Straßenabschnitt eine andere Schreibweise gilt. JOSM meckert hier immer zu Unrecht wegen der "ähnlichen Schreibweise" ;-)

masju + Team wrote:

...Ich habe mal auf den Geoportalen der Bundesländer und des Bundes recherchiert (als öffentliche Quelle amtlicher Daten wohl als sehr zuverlässig einzustufen)...

Immer diese Amtsgläubigkeit. Das ist keine Primärquelle und enthält selbstverständlich überraschend viele Fehler. Auf meine Fehlerhinweise wurde in Bayern sehr freundlich reagiert und die Daten dann verbessert. Bitte, bitte nicht auf der Basis OSM "verbessern" (soweit das lizenzrechtlich überhaupt zulässig sein sollte), sondern höchstens als Hinweis sehen, dass es anders sein >könnte<.