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Re: Amtlichen Karten: UNBEDINGT nur mit Luftbild abzeichnen!


Geschrieben von Nakaner (Gast) am 13. März 2016 12:26:59: [flux]

Als Antwort auf: Amtlichen Karten: UNBEDINGT nur mit Luftbild abzeichnen! geschrieben von TobWen (Gast) am 13. März 2016 10:29:

Hallo Tobias,

wenn du meinst, dass ein Mapper nicht sorgfältig genug mit dem Tracer-Plugin arbeitet, sondern einfach bloß die Gebäude anklickt und sie nicht mit dem DOP40 und/oder Bing auf Existenz überprüft, solltest du ihn per Änderungssatz-Kommentar zu Nachbesserungen/Nacharbeiten auffordern. Dafür würde ich ihm eine angemessene Frist setzen. Wenn er mehrere Monaten so schlampig geschafft hat, würde ich ihm dafür vier Wochen geben. Wenn es ein kürzerer Zeitraum ist, genügt IMHO eine kürzere Frist (eine Woche). Wenn der Mapper sonst anständige Arbeit leistet, kann man bei der Frist Nachsicht zeigen und sie ggf. verlängern, wenn er Gründe (z.B. bin gerade im Urlaub mit schlechtem Internetzugang) vorbringt, die eine Fristverlängerung rechtfertigen. Wenn die Frist verstrichen ist und die Fehler immer noch in OSM sind, würde ich die Tracer-Änderungssätze wie einen undiskutierten oder schlecht ausgeführten Import behandeln, d.h. relativ großzügig revertieren.

Bevor du den Mapper jetzt aber ermahnst und zu Nacharbeiten aufforderst, solltest du prüfen, ob es sich um einen einzigen Fehler (mal ein Gebäude übersehen) handelt, oder es ein systematischer Fehler ist (Mapper schafft schlampig).

Du lieferst uns übrigens damit prima Argumente gegen Importe amtlicher Vektordaten. Danke.

Viele Grüße

Michael