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Re: Eingabe von 800 Hydranten


Geschrieben von EvanE (Gast) am 28. März 2014 22:39:48: [flux]

Als Antwort auf: Eingabe von 800 Hydranten geschrieben von SpinxBG (Gast) am 04. Februar 2014 19:35:

Gehrke wrote:

112chris wrote:

Das GIS des Landkreises ist natürlich selbstredend dem Urheberrecht unterlegen, das bedarf auch keiner Diskussion.

Auch das ist nicht unbedingt dem Urheberrecht unterlegen. Amtliche Daten sind grundsätzlich nicht durch Urheberrecht geschützt. Bei amtlichen Datensammlungen ist die Rechtslage nicht ganz klar.

Es ist sehr unterschiedlich. Es gibt Daten(sammlungen), die veröffentlicht werden müssen, die dann auch gemeinfrei sind. Da wären als Beispiel die Wahlkreislisten (Straßen + ggfs. Hausnummern) oder die Liste, der von Fahrzeugen mit gefährlicher Ladung befahrbaren Straßen (Positiv- / Negativ-Liste).

Bei anderen Sammlungen sieht es oft problematischer aus z.B. wegen Datenschutz bei personenbezogenen Daten. Aber auch Bebauungspläne haben so ihre Tücken: Der Textteil ist veröffentlichungspflichtig. Die Karten dazu (das für uns eigentlich Interessantere) können dem Urheberrecht des Entwicklers / Erstellers unterliegen.
Vollends problematisch wird es bei der Zusammenführung mehrere Datenbestände, da dort je nach Quelle unterschiedliche Regelungen greifen können.

Was im Fall der 800 Hydranten geht, ist die Liste zu nehmen, die Punkte einzeln abzufahren und dann aufgrund eigenen Wissens (und nicht einer Kopie) bei OSM einzutragen. Das funktioniert natürlich nur für Hydranten auf öffentlichem Grund. Bei anderen muss man sehen was man machen kann.

Edbert (EvanE)