x

Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein?


  1. Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · AlphaRay (Gast) · 04.09.2009 07:54 · [flux]

    Morgen,

    wie genau dürfen Kasernengelände in OSM eingezeichnet werden?? Unsere Kaserne fehlt noch und anhand von den Satfotos kann ich ja jetzt die Gebäude einzeln einzeichnen...oder darf das ganze Gebiet nur als Fläche eingezeichnet werden?

    Gruß
    Paul


    • Re: Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · OPerivar (Gast) · 04.09.2009 09:26 · [flux]

      moin,
      vielleicht hilft dir diese Diskussion:
      http://www.mail-archive.com/talk-de@ope … 41113.html


    • Re: Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · AlphaRay (Gast) · 04.09.2009 09:34 · [flux]

      Strafgesetzbuch
      Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
      5. Abschnitt - Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109 - 109k)
      Gliederung
      § 109g
      Sicherheitsgefährdendes Abbilden

      (1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      .....sooo....also ist es rechtlich sogar verboten, wenn ich das richtig verstehe... Würde bedeuten dass wir alle militärischen Einrichtungen, welche bereits gemappt sind, aus OSM entfernen müssten bzw. sollten?


    • Re: Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · Christian Wirth (Gast) · 04.09.2009 10:00 · [flux]

      hmm .... sind in den Gis-Systemen der Länder oder des Bundes die Daten eingezeichnet? In "normalen" Landkarten? Auf Luftbildern? Wenn ja, dann würden sich die auch alle strafbar machen. Ohne mich mit dem deutschen Recht genauer auszukennen, ich kann mir nicht vorstellen, dass das abmalen von (normalen) Gebäuden, die auf jedem Luftbild (als Kasernen) erkennbar sind, unter diesen Paragraphen fällt. Rechtlich möglicherweise einschlägig ist der Satz "wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet" - das kann etwa gegeben sein, wenn du genauere Informationen zum Zweck des Gebäudes dazu schreibst, stationierte Truppenstärke, etc. Luftbilder, die öffentlich im Netz verfügbar sind - die tlws. sogar das Land/der Bund selber veröffentlicht hat - kann sich "der Feind" ja auch anschauen. Und wo die Kasernen liegen, weiß der auch.

      Was anderes sind versteckte Verteidigungsanlagen, ....


    • Re: Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · AlphaRay (Gast) · 04.09.2009 10:11 · [flux]

      Naja..unter "Militärische Einrichtung" fällt ja eigentlcih alles was mit der Bundeswehr zu tun hat...
      Wir haben in der Nähe auch ein spezielles Übungsgelände...das könnte ich jetzt anhand der Satellitenfotos auch gut nachzeichnen...mh


    • Re: Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · aeonesa (Gast) · 04.09.2009 11:30 · [flux]

      Hallo,

      die Gebäude von Kasernen kennen unsere "bösen Feinde" schon seit Jahrzehneten von gut auflösenden Satellitenfotos. Bei der Zweckbestimmung der einzelnen Gebäude gibt es mit Sicherheit noch "Wissenlücken" und das sollte m.E. auch so bleiben.

      Abgesehen davon, dass ich aus eigener Erfahrung prinzipiell gegen diesen ganzen Miltärapparat bin, würde ich mir trotzdem nicht wünschen dass Menschen, die in diesen Objekten tätig sind, durch übertriebenen Kartierungseifer gefährdet werden.

      Gruß

      Volker


    • Re: Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · om3g4 (Gast) · 04.09.2009 11:48 · [flux]

      ich würde nur die fläche kennzeichnen. hat für zivilpersonen ja sowieso keinen sinn die gebäude einzutragen. die haben eh keinen zugang zum gelände.


    • Re: Wie genau darf ein Kasernengelände in OSM rein? · Tordanik (Gast) · 04.09.2009 12:11 · [flux]

      und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet

      Das ist der entscheidende Punkt. Wenn jemand die Umrisse von Gebäuden aus öffentlich zugänglichen Satellitenbildern abzeichnet, gefährdet gar nichts, weil ein "Gefährder" dadurch auch keine neuen Informationen gewinnt. (Die Infos waren ja für einen Menschen offensichtlich auch aus den Bildern erkennbar.) Dagegen ist also nichts einzuwenden, wenn man darin einen Nutzen sieht - und sei es nur, dass der 3D-Renderer die Silhouette des Kasernengeländes so darstellt, wie es auch in der Realität aussieht.

      Erkundungen vor Ort oder Eintragungen, die über building=yes hinausgehen (etwa "name=geheimes Raketensilo") sind natürlich was anderes - die sollte man wirklich bleiben lassen.