Re: Darf man Infos aus einem Bebauungsplan in OSM verwenden?
Geschrieben von Hobby Navigator (Gast) am 27. August 2009 08:32:30: [flux]
Als Antwort auf:
Darf man Infos aus einem Bebauungsplan in OSM verwenden?
geschrieben von
geopia
(Gast)
am
27. August 2009 07:01:
Ja, du darfst die Informationen aus amtlichen Werken verwenden. Bei solchen Werken handelt es sich um "Gesetze" ,ja auch ein B-Plan hat diesen Charakter. Das Urheberrecht greift nicht bei "juristischen Personen" also öffentlichen Verwaltungen, sodern nur bei natürlichen Personen.
§5 des UrhG sagt:
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
In JOSM einbinden kannst du diese Pläne auch. Schau dir mal das hier an.
Georg
Edit: FK.. du hast Recht wenn es um nicht amtliche Pläne / Veröffentlichungen geht.