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Re: Darf man Infos aus einem Bebauungsplan in OSM verwenden?


Geschrieben von Hobby Navigator (Gast) am 27. August 2009 08:32:30: [flux]

Als Antwort auf: Darf man Infos aus einem Bebauungsplan in OSM verwenden? geschrieben von geopia (Gast) am 27. August 2009 07:01:

Ja, du darfst die Informationen aus amtlichen Werken verwenden. Bei solchen Werken handelt es sich um "Gesetze" ,ja auch ein B-Plan hat diesen Charakter. Das Urheberrecht greift nicht bei "juristischen Personen" also öffentlichen Verwaltungen, sodern nur bei natürlichen Personen.

§5 des UrhG sagt:

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

siehe auch hier:

In JOSM einbinden kannst du diese Pläne auch. Schau dir mal das hier an.
Georg

Edit: FK.. du hast Recht wenn es um nicht amtliche Pläne / Veröffentlichungen geht.