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Re: Definition autobahnähnlicher Straßen


Geschrieben von Tirkon (Gast) am 28. Januar 2009 18:15:22: [flux]

Als Antwort auf: Definition autobahnähnlicher Straßen geschrieben von Tirkon (Gast) am 27. Januar 2009 02:09:

Ich habe noch einmal weiter geforscht. In der englischen Beschreibung http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:highway%3Dtrunk steht, dass eine solche Straße als Oneway gekennzeichnet werden muss. Weiter ist dort zu lesen: Germany: Kraftfahrstraße (StVO Zeichen 331) / Schnellstraße no speed limit while lanes are separated; recommended maxspeed 130 km/h Die Kraftfahrstraße ist meines Erachtens nicht die richtige Definition, weil sie keine Aussagen zum Ausbauzustand macht. Sie sagt lediglich aus, dass dort Fahrzeuge bauartbedingt langsamer als 60 km/h nicht fahren dürfen. Deswegen sind auch enge Brücken und Tunnel so gekennzeichnet, um den langsamen Verkehr da herauszuhalten. Der zweite Satz würde aber auf jeden Fall eine gelbe Autobahn voraussetzen. http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C … e_Autobahn In OSM findet man aber auch Bundestraßen im "2 + 1 System" http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C … u-1-System , die als "trunk" in grün gekennzeichnet sind. Zum Beispiel wäre das die Bundesstraße 210 bei Jever. Bei solchen 2+1 Systemen sind die Fahrbahnen meist aber nicht baulich, sondern nur durch eine Mauer oder einen Doppelstreifen getrennt. Das Befahren der Gegenfahrbahn ist also jedoch verboten. Die Straßen bieten einen guten Überholkomfort. Könnte man daher den "trunk" in Deutsch formulieren, wie folgt?: Schnellstraße, autobahnähnliche Straße (Wikipedia). Voraussetzungen für die Einordnung in diese Kategorie sind kreuzungsfreie (höhenfreie) (Wikipedia)) Straßen, die nicht als Autobahn beschildert sind, und das Befahren der Gegenfahrbahn verboten ist . (Soweit die Definition, jetzt weitere Erläuterungen:) Dazu gehören die sogenannten "gelben Autobahnen" (Wikipedia) mit baulich voneinander getrennten Fahrtrichtungen mit jeweils zwei Fahrspuren. Ebenso dazu gehören die Straßen im "2 +1 System" (Wikipedia). Es handelt sich dabei um kreuzungsfreien Straßen mit Fahrverbot auf der Gegenfahrbahn . Die Fahrtrichtungen verlaufen im Wechsel für ca. 1,5 bis 2 km zweispurig, während die Gegenrichtung nur eine Spur besitzt. Alle Straßen dieser Kathegorie haben wegen der Höhenfreiheit autobahnähnliche Auf- und Abfahrten. Gruß Tirkon