Fehler in der Datenverarbeitung

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Im August bekamen Arbeitgeber und Steuerberater eine Nachricht von der Finanzverwaltung:

Aufgrund eines Fehlers in der Datenverarbeitung der ELStAM Datenbank führte im Juni (Zeitraum 24.06.2015 (19:00 h) bis 29.06.2015) die Verarbeitung einer aktuellen Nachricht mit Daten der Meldebehörden in bestimmten Fällen dazu, dass der steuerliche Familienstand falsch gebildet und die bisherige Steuerklasse III / IV / V rückwirkend auf Steuerklasse I geändert wurde. Die Auslieferung an den Arbeitgeber erfolgte mit der Änderungsliste für den Monat Juni (bereitgestellt Anfang Juli) und beinhaltete geänderte ELStAM mit einem Gültigkeitsbeginn ab dem 01.01.2015 oder später.

Profis bei der Arbeit. Staunen und gucken derf jeder. Aber Knöpfchen drücken dürfen nur die Experten.

Auch wenn nur einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dem Fehler berührt sind, bedeutet dieser für die Betroffenen erhebliche finanzielle Einbußen.

Erhebliche finanzielle Einbußen. Ja, so kann man es auch ausdrücken, wenn Arbeitnehmer ein Minus auf der Gehaltsbescheinigung finden, also nichts ausgezahlt bekommen, ja wenn der Arbeitgeber Geld zurückfordert. Wen kümmern geplatzte Lastschriften?

Die Finanzämter können den Fehler selbst nicht erkennen […].

Ähh, ja? Mal eine einfache Rechnung: ihr habt 50 Millionen Kunden, für jeden Kunden 200 Buchungen, und jede Buchung braucht 100 Byte. Macht zusammen ein Terrabyte, die passen locker auf zwei DLT-Bänder. Wieso seid ihr nicht in der Lage, nach der Korrektur der Software eure Buchhaltung auf einen alten Stand zurück zu setzen und dann die Änderungsdatensätze noch einmal einzuspielen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.

Bei so etwas geht mir der Hut hoch. Die Menschen müssen beantragen, dass sie korrekt behandelt werden. Seid ihr echt nicht in der Lage, für diejenigen, die Anfang des Jahres nicht in Steuerklasse I waren, es aber heute sind, automatisch den Ablauf anzustoßen, den die Bürger beantragen sollen?

Ich bedauere den aufgetretenen Fehler zutiefst. Mir ist bewusst, dass die Fehlerkorrektur für Sie Mehraufwand bedeutet.

Na toll. Das Bedauern ist wohlfeil, dafür kann man sich nichts kaufen. Schickt ihr den Betroffenen wenigstens automatisiert eine Bescheinigung, dass ein eventueller finanzieller Engpass auf eurer Dämlichkeit beruht? Was ihr selbst nicht zu fixen in der Lage seid?


Die Folgen:

Halb so wild das Ganze oder wer von der Hand in den Mund lebt, ist selber schuld, könnte man sagen.

Ja.
Wer ein Monatsgehalt an Bargeld daheim liegen hat, ist vor den unmittelbaren Folgen solch massiver Fehler halbwegs geschützt.
Nein.
Genau aus der Ecke dieser Buchführungs-Versager kommt die Forderung nach Abschaffung des Bargelds:

Man stelle sich eine Welt ohne Bargeld vor. Und darin einen Software-Fehler wie heuer bei der Finanzverwaltung. Das Finanzamt macht Sie mit einem Knopfdruck zum mittellosen Penner: Sie bekommen nicht einmal mehr eine Leberkassemmel.

Und es gibt nichts, was Sie dagegen tun könnten.